AiduWay Schulbegleitung & Kitabegleitung

Bildung begleiten. Zukunft gestalten.

AiduWay unterstützt Kinder und Jugendliche mit individuellem Förderbedarf im Schulalltag. Unser Ziel ist es, ihnen zu mehr Selbstständigkeit, sozialer Teilhabe und schulischem Erfolg zu verhelfen. Mit Herz und Fachkompetenz begleiten wir sie auf ihrem Weg.

Wer erhält Schulbegleitung?

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulen und Bildungseinrichtungen – in allen Schulformen und Schulklassen.

Die Leistungen sind kostenfrei.

Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt. Eine Finanzierung über das persönliche Budget ist in Einzelfällen auch möglich.

Unsere SchulbegleiterInnen leisten Eingliederungshilfe (SGB VIII und SGB IX) für SchülerInnen mit folgenden Diagnosen:

Körperliche Beeinträchtigung

(z.B. Bewegungseinschränkungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen usw.)

Seelische Beeinträchtigung

(z.B. Angststörungen, Depressionen, Traumata usw.)

Drohende Beeinträchtigung

(z.B. Entwicklungsverzögerungen, Risikofaktoren usw.)

Geistige Beeinträchtigung

(z.B. Intellektuelle Behinderungen, ADHS, Autismus usw.)

Wer wir sind

AiduWay ist Ihr Partner für Schulassistenz und Kitabegleitung. Wir begleiten Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell und ermöglichen ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsalltag.

Unsere Integrationshelfer und Schulassistenten stehen den Kindern unterstützend zur Seite, fördern ihre Selbstständigkeit und helfen ihnen, schulische und soziale Herausforderungen zu bewältigen

Entdecke unsere Leistungen

Ein individuell angepasstes Konzept zur Förderung und Begleitung – abgestimmt auf die
Bedürfnisse jedes Kindes.

Schulbegleitung & Schulassistenz

Kitabegleitung & Individualbegleitung

Individuelle Lernförderung

Warum AiduWay ?

Wir bei AiduWay bieten weit mehr als nur Schul- und Kitabegleitung. Unser Alleinstellungsmerkmal ist die ganzheitliche Unterstützung der Kinder – nicht nur während der Schulzeit, sondern auch danach.

Viele Kinder benötigen nach der Schule zusätzliche Förderung. Deshalb verbinden wir Schulbegleitung mit individueller Lernförderung. Bei Bedarf erhalten die Kinder maßgeschneiderte Nachhilfe, die genau auf ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse abgestimmt ist. Unsere qualifizierten Nachhilfekräfte arbeiten eng mit den Schulbegleitern zusammen, um eine optimale Förderung zu gewährleisten.

Ein weiterer Vorteil: Unsere Mehrsprachigkeit. Unser Team spricht verschiedene Sprachen und kann so individuell auf Kinder mit Migrationshintergrund eingehen. Dadurch schaffen wir eine vertrauensvolle Umgebung und erleichtern die Verständigung mit Eltern und Lehrkräften.

Mit AiduWay entscheiden Sie sich für eine umfassende Betreuung, die den Schulalltag erleichtert und langfristige Bildungschancen verbessert – individuell, inklusiv und mehrsprachig!

Erfahrenes & engagiertes Team

Unsere Fachkräfte begleiten Kinder mit Förderbedarf mit Herz und Kompetenz.

Vielfältige & mehrsprachige Unterstützung

Wir stärken Kommunikation und kulturelle Sensibilität für vielfältige Familien.

Verlässlich & Rechtssicher

Unsere Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, darunter §35a SGB VIII und §112 SGB IX.

Individuelle Begleitung

Jedes Kind erhält maßgeschneiderte Unterstützung, abgestimmt auf seine besonderen Bedürfnisse und Stärken.

Das sagen Eltern über uns

Echte Geschichten von Eltern, die AiduWay vertrauen – für die
bestmögliche Unterstützung in Bildung und Alltag.

individuelle Förderung

Ganzheitlich Denken

Mehr als Schule

Gemeinsam Stark

Was macht AiduWay
einzigartig ?

Bei AiduWay bieten wir mehr als nur Schulbegleitung. Unser ganzheitlicher Ansatz stellt sicher, dass Kinder nicht nur während der Schulzeit, sondern auch darüber hinaus die bestmögliche Unterstützung erhalten. Was uns besonders macht: Jede Begleitung wird individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. So stellen wir sicher, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es wirklich braucht – persönlich, flexibel und mit Herz.

Unsere Standorte

Wir bieten unsere Leistungen in folgenden Städten an:

📍 Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Bottrop, Recklinghausen, Velbert, Gladbeck, Marl, Lünen, Witten, Herten, Castrop-Rauxel, Unna, Hattingen, Bergkamen, Kamen, Schwerte, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop, Selm, Werne, Gevelsberg, Ennepetal, Sprockhövel, Wetter, Herdecke, Fröndenberg, Haltern am See, Holzwickede, Bönen, Breckerfeld, Schwelm

Weitere Standorte folgen in Kürze!

Unsere Büroeinrichtungen

Lünen [Hauptniederlassung]
Adresse: Königsheide 30c, 44536 Lünen

Herne
Adresse: Mont-Cenis-Straße 313, 44627 Herne

Bochum
Adresse: Querenburger Höhe 161, 44801 Bochum

Dortmund
Adresse: Wittener Str. 3, 44149 Dortmund

Festnetz: +49 (0)231 1348 1600
Mobile Nummer: +49 (0)176 2197 1135
E-Mail: info@aiduway-begleitung.de
Öffnungszeiten:
Telefonsprechzeiten: Montag – Freitag | 08:00 – 19:00 Uhr
Büro: Montag – Freitag | 15:00 – 19:00 Uhr

Weitere Büroeinrichtungen folgen noch!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf häufige Fragen zu unseren Leistungen und wie wir Ihr Kind in Bildung und Entwicklung unterstützen

Wer kann eine Schul- oder Kitabegleitung beantragen?

Eltern, Schulen oder Kitas können eine Begleitung für Kinder mit besonderem Förderbedarf anfragen.

Der Antrag wird beim Jugend- oder Sozialamt gestellt. Nach Genehmigung organisieren wir die passende Begleitung und starten die Unterstützung im Schulalltag.

Sie unterstützt Kinder individuell im Schulalltag, z. B. bei sozialer Integration, Selbstständigkeit, Lernförderung und Alltagsaufgaben.

Ja, wir bieten zusätzlich zur Schulbegleitung Nachhilfe und gezielte Lernförderung an.

Ja! Auch Quereinsteiger sind willkommen. Wir bieten Schulungen und bereiten Sie auf die Aufgaben vor.

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Schul- oder Kita-Alltag. In vielen Fällen sind auch Teilzeitmodelle möglich.

Die Kostenübernahme ist einkommensunabhängig und wird durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35a SGB VIII sichergestellt. Je nach individuellem Fall sind Sozialämter, Jugendämter oder in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke zuständig. Eltern stellen den Antrag beim jeweiligen Amt. In Einzelfällen ist auch eine Finanzierung über das persönliche Budget möglich.

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen gerne weiter.